Bundesprogramm ‘Ausbildungsplätze sichern’ wird verlängert und verbessert (Ausbildungsprämie)

Das Bundeskabinett hat am 17. März 2021 beschlossen, das Bundesprogramm “Ausbildungsplätze sichern” zu verlängern und zu verbessern. Damit soll die betriebliche Ausbildung in der Coronakrise gesichert werden.

Bereits seit Juni beziehungsweise November 2020 können kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) über das Programm Zuschüsse erhalten. Weil viele Betriebe dennoch angesichts der wirtschaftlichen Lage zögern, Ausbildungsplätze anzubieten, soll nun ein neuer Corona-Schutzschirm helfen, das Ausbildungsniveau zu erhalten.  

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

  • Die Ausbildungsprämien für von der Corona-Krise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, werden – rückwirkend zum 16. Februar 2021 – zunächst in bisheriger Höhe verlängert.
  • Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2 000 (Ausbildungsprämie) und 3 000 Euro (Ausbildungsprämie plus) auf 4 000 und 6 000 Euro verdoppelt. Damit werden zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen.
  • Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden.
  • All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.
  • Mit einem neuen Sonderzuschuss werden Kleinstunternehmen erreicht, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1 000 Euro bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6 000 Euro verdoppelt. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.

Weitere Informationen sowie die Unterlagen zur Antragsstellung erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit und unter:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern