Die Bundesregierung hat die Unterstützung von kleinen und mittelgroßen Ausbildungsbetrieben beschlossen.
Die wichtigsten Maßnahmen der Bundesregierung zur Unterstützung kleiner und mittelgroßer Ausbildungsbetriebe sind:
Prämien für Ausbildungsbetriebe
Folgendes ist geplant:
- Betriebe, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bekommen eine Prämie, wenn sie ihr Ausbildungsniveau halten. Konkret sollen sie für jeden für das Ausbildungsjahr 2020/2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag 2.000 Euro erhalten.
- Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot erhöhen, soll eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag gezahlt werden.
- Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten auch in der Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat. Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
- Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können. Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
- Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, erhalten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Unterstützung ist befristet bis zum 30. Juni 2021.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ausbildungsplaetze-sichern-1763542