Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft, in welcher der ZVR Mitglied ist, hat ein umfangreiches Merkblatt zur anstehenden Umsatzsteuersenkung ab dem 1. Juli 2020 und anschließenden Umsatzsteuererhöhung ab dem 1. Januar 2021 erstellt (vgl. Anlage).
Das Merkblatt beinhaltet neben steuerrechtlichen Ausführungen zur anstehenden Umsatzsteuersenkung bzw. – erhöhung Hinweise zum Umgang mit den Steuersatzänderungen in Handwerkerverträgen.
Hierbei wird zwischen bestehenden Altverträgen (Abschluss vor dem 1. Juli 2020) und dem Abschluss von Neuverträgen (Abschluss ab dem 1. Juli 2020) unterschieden. Ebenfalls angesprochen ist der Umgang mit der Steuersatzänderung im Vergabeverfahren.
Darüber hinaus gibt das Merkblatt Musterformulierungen und Mustervereinbarungen an die Hand, die der Unternehmer beim Abschluss von neuen Verträgen oder auch nachträglich bei bestehenden Verträgen verwenden kann.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten BVB-Merkblatt.