Der ZVR ist an die BG RCI mit der Bitte herangetreten, vor dem Hintergrund der Wiedereröffnung vieler Ladengeschäfte und der Wiederaufnahme von Tätigkeiten, die durch das Kontaktverbot nicht möglich waren, Leitlinien und Hilfestellungen zu erstellen. Eine Bitte, welcher die BG RCI gern nachkam und die wir heute an Sie weitergeben möchten.
Anbei finden Sie eine aktuell von der BG RCI erstellte Muster-Gefährdungsbeurteilung und eine Muster-Betriebsanweisung zum Thema Corona, Stand 21.4.2020. Die BG RCI hat sich bei der Erstellung an den Anforderungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales orientiert.
Seit dem 23.04.2020 finden Sie diese Unterlagen auch auf der Webseite der BG RCI, wo diese regelmäßig aktualisiert werden.
Der BG RCI war es wichtig zu erwähnen, dass es sich bei den Unterlagen um Muster handelt, die von den Betrieben dann auf die jeweiligen Verhältnisse hin angepasst werden müssen. Hierzu empfiehlt die BG RCI Ihnen die Zusammenarbeit mit Betriebsärztin/Betriebsarzt und Sicherheitsfachkräften.
Wichtig: Wenn Sie keine Mund-Nasen-Schutz-Masken besorgen können, gilt die Empfehlung des Robert-Koch-Institutes bzw. die Vorgabe der jeweiligen Corona-Verordnungen der Länder, dass ein selbst hergestellter Mund-Nasen-Schutz zu verwenden ist.