Junge Menschen im Alter unter 25 Jahren sind statistisch betrachtet annähernd doppelt so häufig in Arbeitsunfälle verwickelt wie ältere Mitarbeitende. Begründet wird dies vor allem durch zwei Faktoren: Jugendlicher Leichtsinn und mangelnde Erfahrung. Zudem muss der Arbeitgeber die jungen Auszubildenden bis 18 Jahre vor Beginn der Beschäftigung gemäß §29 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) über die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterweisen, denen sie bei Ausführung ihrer Arbeit ausgesetzt sind. Gleichzeitig muss der Betrieb über Maßnahmen informieren, die zur Vermeidung von Unfällen getroffen wurden.
Der ZVR unterstützt Sie gerne bei der Unterweisung Ihrer Azubis und bietet hierzu drei Termine an:
In diesem Jahr bieten wir zwei Online Termine am 13.10.2023 oder 20.10.2023 von jeweils 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr an. Die Kosten für Mitgliedsbetriebe liegen bei 49 € und für Nicht-Mitglieder bei 79 €. Weitere Informationen sowie die Links zur Anmeldung erhalten Sie unter:
https://eveeno.com/azubi_erstunterweisung_13_10_2023
https://eveeno.com/azubi_erstunterweisung_20_10_2023
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Organisatorin unseres Angebots, Frau Tiebel-Faßbender unter a.tiebel-fassbender@zvr.de.