Die Mindestlohnkommission hat eine zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. So wird der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde angehoben.
Auch wenn die anhaltende Inflation und das nur schwache Wirtschaftswachstum eine Herausforderung für Betriebe und Beschäftigte darstellt, geht der ZDH davon aus, dass ab 2024 mit einer moderaten wirtschaftlichen Erholung gerechnet werden kann.