Mit dem neuen Zuschussprogramm “Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen” unterstützen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW ab sofort den
Aufbau von Ladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge (Flotten- und Carsharing-Fahrzeuge). Ziel der Förderung ist es, gewerbliche und kommunale Unternehmen sowie deren Beschäftigte beim Umstieg auf elektrisch betriebene Fahrzeuge zu unterstützen und hierfür eine aus-
reichende Ladeinfrastruktur zu schaffen.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestationen inklusive der Netzanschlüsse. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen befinden, die zur gewerblichen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten, dienen.
Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Sie finden eine Liste förderfähiger Ladestationen unter www.kfw.de/441-ladestation. Alle in dieser Liste aufgeführten
Ladestationen erfüllen die technischen Anforderungen.
Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt.
Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Ein zelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände, gemeinnützige Unternehmen und Kirchen.
Anträge können ab sofort im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Weitere Informationen finden
Sie unter www.kfw.de/441.