Selbstverständlich tauchen mit den neuen Beschlüssen der Bundesregierung auch für das Raumausstatter- und Sattlerhandwerk viele Fragen auf. Fragen, die der ZVR bemüht ist zu klären.
Die Schwierigkeit der Situation liegt darin, dass es, wie schon weiter oben beschrieben, in den Beschlüssen Handlungsspielräume gibt, die erst noch geklärt werden müssen. Sicherlich sind hierzu in den kommenden zwei Tagen Ergbenisse zu erwarten, die wir Ihnen selbstverständlich so schnell wie möglich kommunizieren werden.
Raumausstatter, Sattler und Bodenleger
Klar ist nach akutellem Stand, dass Raumausstatter, Sattler und Bodenleger weiterhin ihrer Tätigkeit nachkommen können. Das ist eine gute Nachricht, denn viele andere Gewerke sind von Schließungen und Arbeitsverboten betroffen.
Nach aktuellem Stand wir es aber höchstwahrscheinlich dazu kommen, dass die Ausstellungsräume ebenfalls von den Schließungen betroffen sind. Denkbar wäre, dass wenigstens Beratungen in den Ausstellungsräumen stattfinden könnten. Hier ist die Geschäftstelle bemüht sehr zeitnah eine Antwort zu bekommen.
Sollten Sie sich selbst kundig machen wollen, sind die kommunalen Ordnungsämter aus unserer Sicht der richtige Ansprechpartner, weil diese zum einen für die Verhängung von Bußgeldern verantwortlich sind und es zum anderen, wie schon an derer Stelle beschrieben, sein kann, dass Kommunen die Beschlüsse der Regierung unterschiedlich bewerten und umsetzen. Zumal die Hot-Spot-Regelungen weiterhin aufrecht erhalten werden.
Der ZVR bittet Sie daher in dieser sehr angespannten Situation noch um ein wenig mehr Geduld.