Seit einiger Zeit bieten bundesweit wieder vermehrt dubiose „Handwerker“ ihre Dienste gerne an der Haustüre oder über Flyer-Aktionen an. Die Masche ist einfach: Auf die Firmengründung folgt die Schaltung von großflächigen Anzeigen oder die Beilage von Flyern in der Tageszeitung in denen Polsterarbeiten mit sehr großen Rabatten angeboten und beworben werden. Die Arbeiten werden jedoch oft sehr schlecht ausgeführt und trotz der angekündigten Rabatte sind sie in der Regel sogar teurer, als wenn die Arbeit von einem ortsansässigen und qualifizierten Handwerksbetrieb ausgeführt worden wäre. Zudem werden Geschäftssitze oft nach kurzer Zeit aufgelöst oder es folgt ein Inhaberwechsel, nicht selten mit dem gleichen Nachnamen.
Was bleibt, sind geprellte Auftraggeber und Polsterer deren Rechnungen nicht bezahlt werden.
In der Sendung Marktcheck vom 28.09.2021 berichtete auch der SWR über die Problematik mit dubiosen Polsterbetrieben. Der Zentralverband Raum und Ausstattung und die regionalen Innungen distanzieren sich ausdrücklich von diesem Vorgehen und warnen vor solchen unseriösen Polsterbetrieben. Aktuell ist der ZVR in Gesprächen mit den Handwerkskammern, der Wettbewerbszentrale und der Industrie. Um den Machenschaften entgegenzuwirken ist es zwingend notwendig, als Branche geschlossen aufzutreten.
Dies ist auch der Grund dafür, dass der ZVR einen Leitfaden inkl. Fragebogen zum Umgang mit unseriösen Polsterbetrieben erstellt hat. Den Leitfaden möchten wir Ihnen kurz erläutern:
Fällt Ihnen einer dieser Betriebe auf, melden Sie ihn mit Hilfe des Leitfadens und des Fragebogens an Ihre Innung oder Ihren Landesverband. Die Innung oder der Landesinnungsverband lässt die Eintragung in die Handwerksrolle und das Gewerberegister prüfen.
Nach der Prüfung schickt die Innung oder der Landesverband den anhängenden Fragebogen ausgefüllt an den ZVR. Der ZVR prüft dann die Abmahnfähigkeit, meldet den Beitrieb bei Abmahnfähigkeit der Wettbewerbszentrale und informiert die regionalen Zeitungen.
Seit Herbst 2021 konnten der ZVR bereits 11 Betriebe zur Abmahnung an die Wettbewerbszentrale melden. Nur gemeinsam können wir gegen unseriöse Polsterbetriebe vorgehen. Wir bitten daher um Ihre Mithilfe.
Der Leitfaden wie auch den Fragebogen können Sie hier downloaden: