Mit der Gesetzesnovelle der Handwerksordnung zum 14. Februar 2020, welche insbesondere auch die Stärkung der Ausbildungsleistung im Fokus hatte und hat, kam auch die Meisterrückführung für unseren schönen Raumausstatterberuf. Der ZVR hat dies in einem aufwendigen Prozess und mit viel Engagement und umfangreichem „Networking“ erreicht. Ein Erfolg, den wir halten und verteidigen wollen und müssen und der auf deutscher und europäischer Ebene, wie bei anderen Gewerken auch, regelmäßig auf dem Prüfstand steht und stehen wird. Die Neuregelungen sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden.
Gleichzeitig ist es unser gemeinsames Ziel den Sattlerberuf im Rahmen der nächsten Novelle wieder in die Anlage A zu bekommen. Die Gespräche und Initiativen hierzu laufen bereits.
Dass dies einen erheblichen, zusätzlichen logistischen und finanziellen Aufwand bedeutet, ist leicht nachzuvollziehen. Deshalb hatte die Mitgliederversammlung bereits im Jahre 2019 beschlossen, eine Einmalzahlung als “Sonderumlage Meisterrückführung” in Höhe von 50,00 Euro pro Mitgliedsbetrieb zu erheben, um die zusätzliche Kosten abzufangen und um für die vorgenannten Aufgaben gerüstet zu sein.