Aus dem Rundschreiben des ZDH:
Ab 1. Januar 2022 treten Neuregelungen für Verbraucherverträge über digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen in Kraft. In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Handwerksbetriebe Waren an Verbraucher verkaufen, die digitale Produkte enthalten bzw. mit diesen verbunden sind. Das neue Praxis Recht soll als Orientierung für die Zuordnung dieser Waren als „digitales Produkt“ oder „Ware mit digitalen Elementen“
dienen und Sie bei der Beratung Ihrer Mitgliedsbetriebe unterstützen.
Darüber hinaus haben wir die bereits vorhandenen Praxis Recht zu den Themen „Die besonderen Vorschriften für Bauverträge“ und „Regeln für Aus- und Einbaukosten“ redaktionell überarbeitet. Inhaltliche Änderungen sind damit grundsätzlich nicht verbunden.
Die Dokumente stehen Ihnen HIER auf unserer Webseite als Download zur Verfügung.
– Auswirkungen auf die HandwerkspraxisHerunterladen
Quelle: ZDH