Zur Stabilisierung des Ausbildungsgeschehens vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wurde im Sommer 2020 das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen und im vergangenen Frühjahr weiterentwickelt. Trotz fortdauernder Pandemie waren mehrere Fördertatbestände der ersten Förderrichtlinie zum Bundesprogramm jedoch bis zum Jahresende 2021 befristet.
Der ZDH hat sich daher gemeinsam mit der BDA, dem DHIK und dem DGB im Dezember 2021 für eine kurzfristige Verlängerung des Bundesprogramms eingesetzt. Dieses Anliegen wurde durch die zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Bildung und Forschung aufgegriffen und eine entsprechende dritte Änderung der Ersten
Förderrichtlinie am 31. Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Entsprechend der Forderung des ZDH können nun
• Ausbildungsprämien (plus),
• „Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit“ für die Monate ab April 2021 und ein
• „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“
bis zum 15. Mai 2022 beantragt werden. Die FAQs des ZDH zur Richtlinie wurden entsprechend angepasst.
Quelle: ZDH