Die Gespräche des Zentralverband für Raum und Ausstattung (ZVR) mit der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD waren erfolgreich
Die Regierungskoalition in Berlin hat sich darauf geeinigt, für einige Handwerksberufe, darunter auch der des Raumausstatters, die Meisterpflicht wieder einzuführen. Dies beschlossen gestern, am 09. September 2019, der Unions-Fraktionsvize Carsten Linnemann, der SPD-Fraktionsvize Sören Bartol sowie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin. Dazu soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zügig einen Gesetzesentwurf auf den Weg bringen, um Anfang 2020 eine Änderung der Handwerksordnung anzustoßen, heißt es in der offiziellen Pressemeldung der Bundesregierung.
„Wir sind erleichtert, dass unsere monatelangen und intensiven Gespräche zu diesem wichtigen Qualitätsmerkmal Früchte tragen“, sagt Harald Gerjets, Präsident des Zentralverband Raum und Ausstattung. „Mit dem gestrigen Beschluss der Koalitionsarbeitsgruppe wird unser geschlossenes Auftreten als Zentralverband belohnt“, so Gerjets weiter.
Teil der Reform der Handwerksordnung werden die zwölf Gewerke Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer sein. Damit kommen zwölf von 52 Gewerken aus der Anlage B1 wieder in die Anlage A der Handwerksordnung. Die Meisterpflicht soll zum 1. Januar 2020 kommen, aber nur für neu gegründete Betriebe gelten. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz.
„Die Rückführung des Raumausstatter Handwerks ist ein wichtiges Zeichen für die Sicherung von Qualitätsstandards und Zukunftsperspektiven für das Handwerk, für das ich seit 15 Jahren kämpfe“, so Helmut Schmidt, Vizepräsident des ZVR, „der Meisterbrief sichert Transparenz beim Kunden und Fachkräfte für die Branche“, kommentiert Schmidt die Entscheidung der Arbeitsgruppe weiter.