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Editorial
Liebe Mitglieder,
Fach- und Beratungskompetenz sind nach wie vor im Raumausstatter-Handwerk unerlässlich. Der Trend der Kunden „Alles aus einer Hand“ macht sich immer bemerkbarer. Und damit dies auch reibungslos klappt, muss neben all dem Fachwissen auch die Organisation und Logistik stimmen. Raumausstattung ist sozusagen „die Königsdisziplin“ unter den Gewerken.
Für unsere Mitgliedsbetriebe ist es deshalb ungeheuer wichtig, dass auch die entsprechenden fachlichen und wirtschaftlichen Informationen von Ihrem Verband und der Innung kommen. Daher bauen wir in jedem Newsletter Meldungen zu Fachinformationen ein. Der ZVR möchte auch in Sachen Fachkompetenz seine Leistungen ausbauen. Fördern Sie deshalb unsere Mitarbeiter, insbesondere in der Informationsstelle - stellen Sie Fragen!
Ihre Heike Fritsche, Geschäftsführerin ZVR |
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Termine
05 . bis 07. Mai 2017 Landesverbandstag des Landesinnungsverband Hessen
Donnerstag, 11. Mai 2017 Treffen des Berufsbildungsausschusses des ZVR, Köln
Montag, 15. Mai 2017 Empfehlung des ZVR zur bundeseinheitlichen schriftlichen Gesellenprüfung, Sommer
Montag, 22. Mai 2017 Treffen des ZVR-Ausschusses für Öffentlichkeitsarbeit, Köln |
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Neues Mängelgewährleistungsrecht
Zum 1. Januar 2018 wird das gesetzliche Gewährleistungsrecht um einen Anspruch auf Ersatz von Aus- und Einbaukosten erweitert. Falls Kunden eingebaute Bauprodukte bemängeln können Mitgliedsbetriebe des ZVR in Zukunft aufkommende Kosten an die Verkäufer weiterreichen. Neben den Kosten für ein- und wieder ausgebaute Materialien gilt der Anspruch auch bei Ausgaben für das erneute Anbringen von Materialien, die bereits an eine andere Sache angebracht wurden.
Zusätzlich erhalten alle Mitgliedsbetriebe das Recht zur Wahl der Nachbesserung. Das bedeutet sie können selbst entscheiden, ob der Geldersatz in Anspruch genommen wird oder ob der Lieferant selbst eine Mängelbeseitigung beim Kunden ausführen muss.
Weitere Informationen stellen wir in Kürze auf die ZVR-Website unter „Recht“.
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Schnell informiert: Die Medienserie "kurz & bündig"
Die neue BG RCI-Serie "kurz & bündig" bereitet wichtige Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzthemen leicht verständlich auf und erklärt anschaulich. Mitgliedsbetriebe der BG RCI können die Schriften in einer ihrer Betriebsgröße angemessenen Stückzahl kostenlos als Print-Exemplar bestellen. Um jede Neuerscheinung automatisch zu erhalten, kann auch ein Abo-Service eingerichtet werden.
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Neue Informationspflicht für Verbraucherschlichtung
Wichtige Änderung seit dem 1. Februar 2017: Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verpflichtet alle Unternehmen und somit auch unsere ZVR-Betriebe dazu, Verbrauchern darüber Auskunft zu geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen wollen. Daher sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überarbeiten. Aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken stellt der ZVR die überarbeiteten Muster zu den AGB’s nicht direkt auf die Website. Auf Anfrage senden wir Mitgliedsbetrieben aber gerne die Mustertexte per Mail zu und prüfen die AGB’s von Mitgliedern individuell.
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Deutschlands „Ausbildungs-Ass“ gesucht
Auch in diesem Jahr werden kreative Ausbildungskonzepte vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit dem „Ausbildungs-Ass“ ausgezeichnet. In den Kategorien „Industrie, Handel, Dienstleistungen“, „Handwerk“ und „Ausbildungsinitiativen“ wird der mit 15.000 Euro dotierte Preis verliehen. Alle Teilnehmerbetriebe des ZVR sind herzlich dazu eingeladen am Wettbewerb anzutreten. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2017.
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Neues Merkblatt: Bauklebstoffe
Die Technische Kommission Bauklebstoffe hat unter Mitwirkung von Sachverständigen verschiedener Verbände, unter anderem des Zentralverbands für Raum und Ausstattung, ein neues Merkblatt für Bodenbeläge erstellt. Das TKB-Merkblatt 15: Verlegen von Design- und Multilayer-Bodenbelägen gibt einen Überblick über die Belagsarten in diesem Segment und erläutert die Verlegearten sowie die dazu verfügbaren Klebstoffe. Das Merkblatt kann im Mitgliederbereich der ZVR-Website unter Fachinfos – Bodenbelag als PDF heruntergeladen werden.
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CarFleet24: Vorteilhafte Rabatte für Mitglieder
CarFleet24 vermittelt Neuwagen an die Mitglieder von Verbänden, Innungen, Genossenschaften und Wirtschaftsvereinigungen und bietet dabei Einkaufsvorteile. ZVR-Mitglieder erhalten Sonderkonditionen beim Autokauf: Als Kooperationspartner erhalten Mitglieder des ZVR und alle Angestellten sowie Familienmitglieder bei Kauf, Leasing oder Finanzierung eines Neufahrzeuges attraktive Rabatte. Um von den Vorteilen Gebrauch zu machen, können sich alle Mitgliedsbetriebe auf der Website von CarFleet24 einloggen.
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