|
Aus dem ZVR: Testangebotspflicht für Arbeitgeber + Bezug von Schnelltests
Das Bundeskabinett hat am 13.04.2021 die Testangebotspflicht für Arbeitgeber beschlossen und die Verpflichtung setzt voraussichtlich Mitte/Ende KW 16 ein. Laut Verordnungsbegründung können von den Arbeitgebern „PCR-Tests, Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung (in- oder außerhalb der Arbeitsstätte) oder zur Selbstanwendung angeboten werden“.
|
|