Zentralverband Raum und Ausstattung
News Juni 2017 - 01
 
 
 

Editorial

Liebe Mitglieder,

das Handwerk sucht händeringend nach Fachkräften, so die Schlagzeile des Handwerksblattes im Mai. Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, mahnt: „Der Fachkräftemangel wird zur Wachstumsbremse.“
Es gibt aktuell 172.000 offene Lehrstellen, doch 45% der Handwerks-Lehrstellen können nicht besetzt werden. Was Nun?

„Wir bilden nicht mehr aus.“ – Das kann nicht die Lösung sein!

Das ständige Argument nicht für die Konkurrenz ausbilden zu wollen ist hier falsch, denn mehr ausgebildete Raumausstatter, Sattler oder Bodenleger helfen letztendlich der gesamten Branche. Der ZVR wird sich aktiv für Ausbildungswerbung einsetzen. Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und der Berufsbildungsausschuss arbeiten zusammen an den Kampagnenmaßnahmen, die dank des positiven Votums der Mitgliederversammlung schnell umgesetzt werden können.

Auch wenn einige Innungen sich nicht mehr im ZVR engagieren wollen: Das Ziel ist und bleibt für die große Mehrheit der organisierten und aktiven Innungsmitglieder im ZVR mehr Auszubildende und Fachkräfte zu gewinnen, um die Zukunft des Handwerks zu sichern.

Wer das nicht unterstützt, wird zur Wachstumsbremse.

Ihre Heike Fritsche, Geschäftsführerin ZVR

 
 

Termine

Sonntag, 11.06.2017
Tag des Kreativ-Handwerks bei den Hessentagen

Freitag, 23.06.2017
Mitgliederversammlung Bundesverband Fahrzeugausstattung und Reitsportausrüstung e.V.

Montag, 26.06.2017
Treffen ZVR-Arbeitskreis Arbeitssicherheit

Samstag, 08.07.2017
Meister-Ausstellung der Kerschensteinerschule, Stuttgart

 
 
  Fahnen

Neue Werbemittel für
ZVR-Mitglieder verfügbar

"Werbung kostet Geld, keine Werbung kostet Kunden" - David Ogilvy

Ab sofort sind neue Bestellscheine für Outdoor-Werbemittel wie Fahnen oder Rollups verfügbar. Alle Fahnen sind in schwarz oder weiß erhältlich. Auf Wunsch auch mit eigenem Logo. Die Plakate sind für Innungen ab 20 Stück portofrei!
Sammelbestellungen von Innungen und Landesinnungsverbänden sind erwünscht.

 
 

Neues Mutterschutzgesetz tritt in Kraft

Am 23. Mai 2017 ist das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. In Zukunft werden mehr Frauen von dem gesetzlichen Mutterschutz profitieren, sodass ein einheitlicher und zeitgemäßer Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen garantiert werden kann.

 
 
  Meisterstück

Einladung zum Raumausstattertag
in Stuttgart

Am Samstag den 08. Juli 2017 veranstaltet die Kerschensteinerschule in Stuttgart einen Raumausstattertag und lädt hierzu herzlich ein. 17 junge Meisterinnen und Meister aus dem Jahrgang 2017 präsentieren ihre Ergebnisse der praktischen Prüfungen. Die Veranstaltung beginnt um 10 Uhr mit der Öffnung der Ausstellungsräume.

 
 

Die ZVR-Nachfolgebörse

Betriebe, die eine Übergabe planen oder schon seit längerem eine Nachfolge suchen, können sich gerne an den ZVR wenden. Neben den Kontakten zu Meisterschulen dient auch die neue ZVR-Nachfolgebörse zur Vermittlung von Betriebsübergaben. Hier stellen wir eine Anzeige mit beliebigen Angaben ein. Die ZVR-Nachfolgebörse ist im Mitgliederbereich der Website unter „Service“ zu finden. Junge Raumausstatter, Sattler und Bodenleger, die sich selbstständig machen wollen, können sich diesbezüglich ebenfalls bei uns melden. Zwei Betriebe aus Aachen und Waldshut-Tiengen wurden neu eingetragen.

 
 
  gibdirstoff logo

#GibDirStoff kontinuierlich in allen
Mediengattungen präsent

Mit zunehmend gutem Wetter treibt es uns nach draußen. Es herrscht Tatendrang, der Wunsch nach Veränderung und einem Frischekick für den Garten und das eigene Zuhause. Dementsprechend informieren Print- und Online-Magazine ihre Leser über aktuelle Trends und wie sich die eigenen vier Wände und der Außenbereich mit einfachen Schritten verändern lassen.

 
 

Muster-AGB für Online-Shops

Aufgrund der Nachfrage eines Mitglieds zum Thema Muster-AGB für einen Onlineshop, weisen wir darauf hin, dass der ZVR über keine eigenen Muster-AGB für Online-Shops verfügt. Es gibt aber bereits allgemeine Muster des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel. Eines davon ist für die Verwendung zwischen Unternehmern gedacht (B2B). Ein Muster bedarf jedoch immer der eigenen Anpassung und erfordert individuelle Beratung. Für ZVR-Mitgliedsbetriebe steht unsere Rechtsberatung Ingo Plück zur Verfügung: 0221-995353-25. Es empfiehlt sich außerdem auf einen kostenlosen AGB-Generator zurückzugreifen, der individuelle Angaben berücksichtigt und dann eine maßgeschneiderte AGB entwickelt.