|
|
Editorial
Liebe Mitglieder,
der Zentralverband für Raum und Ausstattung sowie die angeschlossenen Innungen, Landesinnungen und Landesinnungsverbände wünschen allen Betrieben frohe Ostern.
Ihre Heike Fritsche
|
|
|
|
|
|
Termine
Donnerstag, 19.04.2018 Treffen des Berufsbildungsausschusses in Marburg
Freitag, 20.04. - Samstag, 21.04.2018 Frühjahrs-Mitgliederversammlung des ZVR in Marburg
Freitag, 11.05. - Sonntag, 13.05.2018 Jubiläumsverbandstag - 70 Jahre LIV Hessen in Fulda
Dienstag, 15.05.2018 Empfehlung des ZVR zu bundeseinheitlichen schriftlichen Gesellenprüfung – Sommer
Weitere Termine |
|
|
|
|
|
|
Neue Herausforderungen für Handwerksbetriebe
Handwerksbetriebe müssen mit der zunehmenden Komplexität des Steuerrechts und der fortschreitenden Digitalisierung, immer mehr Herausforderung bei der Umsetzung ihrer steuerlichen Pflichten meistern. Die Einrichtung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient (sog. Tax Compliance Management System Tax CMS), ist ein wertvolles Werkzeug zur Bewältigung dieser Herausforderungen.
Der ZDH hat einen Flyer entworfen, der sich mit der Einrichtung solcher Themen befasst. Diesen können Sie über die Geschäftsstelle erhalten.
|
|
|
|
|
|
Textile Anforderungen und Normen
Um den Kunden zufrieden zu stellen und die genaue Ausführung der Arbeit gewährleisten zu können, gibt es verschiedene Anforderungen und Normen die eingehalten werden müssen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, hat die Geschäftsstelle eine Übersichtstabelle erstellt, wo alle wichtigen Anforderungen und Normen vermerkt wurden. Diese finden Sie im internen Bereich der ZVR-Webseite.
|
|
|
|
|
|
Kann das Arbeitsverhältnis nach Regelaltersgrenze verlängert werden?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied vergangenen Monat, dass eine befristete Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze des Arbeitnehmers hinaus unionsrechtlich nicht zu beanstanden und damit zulässig ist.
Das Urteil ermöglicht Betrieben damit die rechtssichere befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 41 S. 3 SGB VI über die im Arbeitsvertrag normierte Vertragsbeendigung zum Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze hinaus. Diese Verlängerung kann mehrfach erfolgen und bedarf keines Sachgrundes. Die Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien muss jedoch noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses und vor dem Erreichen der konkreten Altersgrenze des jeweiligen Arbeitnehmers beschlossen werden. Neueinstellungen von Rentnern werden von § 41 S. 3 SGB VI somit nicht erfasst.
|
|
|
|
|
|
Neuer Flyer TeppICH&DU
Der erste neue Faltblatt-Flyer im modernen Quadrat-Format ist ab sofort erhältlich! Das erste gemeinsame Marketing-Instrument von Teppich & Du und dem Zentralverband Raum und Ausstattung im handlichen aber plakativen 20x20cm-Format.
Die Flyer können über die TeppICH&DU-Homepage bestellt werden.
Die Mitglieder des ZVR erhalten 10% auf die Bestellung.
|
|
|
|
|
|
Trends für das Frühjahr - Samt
Samt ist nach wie vor Trendsetter und erhält eine immer größer werdende Präsenz im modernen Wohnraum. Immer mehr Designer experimentieren aktuell mit diesem Material und große Hersteller nehmen den glamourösen „Königsstoff“ in ihr Sortiment auf.
|
|
|
|
|
|
Literaturempfehlung
Um viele Unsicherheiten bzgl. des geänderten Bauvertragsrecht (mit in Kraft treten vom 01.01.2018) aus dem Wege zu räumen, können wir Ihnen das Fachbuch „Das Baustellenhandbuch VOB und BGB“ empfehlen. In Absprache mit dem Forum Verlag erhalten Mitglieder unter Vorlage einer Mitgliederbescheinigung einen Rabatt von 20%.
|
|
|
|
|