Zentralverband Raum und Ausstattung
News 11/19
 
 
  HF

Editorial

Liebe Mitglieder,

der Herbst steht nicht nur im Zeichen der Jugend, wie Ihnen Frau Gerigk im letzten Newsletter berichtete, sondern auch ganz im Zeichen der Kooperationen. Erfreulich ist, dass die Initiative TeppICH&DU im nächsten Jahr federführend vom ZVR weitergeführt wird. Ebenfalls haben wir in den letzten Wochen viele interessante Gespräche mit anderen Verbänden und Kooperationspartnern führen können.

Sowohl mit dem Verband Deutscher Sonnenschutzreiniger, als auch mit dem Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge e.V. konnten wir Kooperationen vereinbaren. Bestandteil dieser Kooperationen wird vor allen Dingen der Austausch von Fachinformationen für alle Mitgliederbetriebe sein. Ich bin der Meinung, dass dies für alle Beteiligten eine Bereicherung ist.

Aber auch die Zusammenarbeit mit den Sponsoren des Praktischen Leistungswettbewerbes und dem Zentralverbandes des Deutschen Handwerks verlaufen sehr positiv. An dieser Stelle möchte ich mich für die Unterstützung bedanken. Zudem können wir Ihnen eine neue Serviceleistung anbieten. Die Firma Ampere wird ab sofort, ihr kompetenter Ansprechpartner für günstige Strom- und Gas-Verträge sein. Lesen Sie dazu mehr in diesem Newsletter.

Ihre

Heike Fritsche

 
 

Termine

Donnerstag, 15.11. - Samstag, 17.11.2018
Praktischer Leistungswettbewerb
auf Bundesebene, Bremen

Freitag, 16.11. - Samstag, 17.11.2018
Herbst-Mitgliederversammlung, Bremen

 

 
 
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Vorstellung der PLW-Teilnehmer

Ab dem 05.11.2018 werden alle Teilnehmer des diesjährigen PLW’s bei Facebook vorgestellt. Schauen Sie auf der Seite Raum4You vorbei, um sich einen Eindruck über die Teilnehmer und ihre Leidenschaft für ihren Beruf zu machen.

Vielen Dank an dieser Stelle auch an alle Sponsoren, die ebenfalls bei Facebook vorgestellt werden.

 
 
  Konjunktur

Konjunkturumfrage gestartet!

Wirtschaftsdaten sind für den betrieblichen Alltag eines jeden Handwerkes wichtig, daher möchten wir Sie auf die gestartete Konjunkturumfrage des 1.Halbjahres 2018 aufmerksam machen. Da der ZVR ein Planungsinstrument für Betriebe anbieten möchte, welches möglichst genau die aktuelle Lage der Branche widerspiegelt, ist es von besonderer Bedeutung, dass viele Betriebe des ZVR an dieser Umfrage mitwirken. Wichtig sind vor allen Dingen die Daten zur Umsatzverteilung in den einzelnen Segmenten, wie Sonnenschutz, Boden oder Dekoration, sowie die Zahlen der Stundensätze und die Prognosen der zu erwarteten Umsätze.

 
 
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Kooperation mit dem
Fachverband der Hersteller
elastischer Bodenbeläge e.V.

Der Zentralverband Raum und Ausstattung wird in Zukunft eng mit dem Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge e.V. zusammenarbeiten. Dies beschlossen die beiden Geschäftsführer Heike Fritsche und Hans Joachim Schilgen bei einem Treffen in der Geschäftsstelle des ZVR. Neben dem Austausch von Fachinformationen, werden auch Seminartermine auf der Homepage des jeweilig anderen Verbandes hinterlegt.

An dieser Stelle möchte der ZVR Sie auf drei Merkblätter aufmerksam machen, die sich mit dem Werterhalt von elastischen Fußböden beschäftigen.

Merkblatt 1

Merkblatt 2

Merkblatt 3

 
 
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Vorsicht Fallen

Viele Raumausstatter und Bodenleger sind für Hausverwaltungen tätig. Dies kann aber auch zu bösen Überraschungen führen. Sie als Unternehmer sollten wissen, dass eine Hausverwaltung nur Vertretungsmacht hat, wenn es sich um eine laufende Maßnahme der Instandhaltung und Instandsetzung handelt, die erforderlich und ordnungsgemäß ist.

Dies ergibt sich aus § 27 Abs. 3 Nr. 3 WEG. Dort ist eine gesetzliche Vertretungsmacht geregelt. Achtung: Die Vertretungsmacht umfasst nur laufende Maßnahmen wie normale Verschleißreparaturen und regelmäßig wiederkehrende notwendige Maßnahmen. Einmalige Sanierungsmaßnahmen von Dach oder Keller mit hohen Sanierungskosten sind hiervon nicht umfasst.

Was Sie bei Sanierungen und anderen Großprojekten beachten, hat Carsten Seeger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, in seinem Aktuellen Artikel in der „Objekt 10/18“ zusammengefasst.

 
 
 

E-Vergabe ab Oktober 2018 Pflicht

Knapp über 10% des deutschen Bruttoinlandsprodukts werden über öffentliche Aufträge von Bund, Ländern, Kommunen und öffentlichen Institutionen erwirtschaftet. Damit zählen diese zu den größten Auftraggebern in Deutschland. Um eine gerechte Vergabe der Aufträge zu ermöglich, sind die Richtlinien der Europäischen Union sehr strickt. Formal gibt es seit dem 17.4.2018 neue Vergaberichtlinien, diese wurden aber erst zum 18.10.2018 verbindlich. Auf welche Neuerungen Sie sich einstellen müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel der Deutschen Handwerks Zeitung.

 
 
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ZVR-Serviceleistung
ZVR Strom und-Gaspool

Vor dem Hintergrund weiterhin wachsender Energiekosten hat der Zentralverband Raum und Ausstattung in Kooperation mit dem Berliner 360°-Energiedienstleister Ampere AG den ZVR Strom- und Gaspool ins Leben gerufen. Denn die finanzielle Mehrbelastung durch gestiegene Strom- und Gaspreise schränkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der im ZVR organisierten Mitgliedsbetriebe ein.

Zur kostenfreien Teilnahme am ZVR Strom- und Gaspool sind ab sofort alle Mitgliedsbetriebe eingeladen, die ihre Energiekosten nachhaltig senken und optimieren wollen.

Heike Fritsche, Geschäftsführerin des ZVR, zeigte sich erfreut über den Mehrwert für die Mitglieder: „Mit dieser Kooperation haben wir für unsere 2.300 Mitgliedsbetriebe eine echte Handlungsoption zur Reduzierung der Kosten einerseits und dem Gewinn an zeitlichen Ressourcen andererseits geschaffen. Ich freue mich sehr, dass unser Verband nun auf das umfangreiche Know-how und die weitreichenden Praxiserfahrungen unseres Kooperationspartners aus zwei Jahrzehnten zurückgreifen kann.“