Editorial
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 den Regierungsentwurf zur Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Dieser Entwurf sieht eine Asbest-Erkundungspflicht vor, die im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen eine entscheidende Änderung vorsieht. In den bisherigen Entwürfen wurde der Veranlasser (Auftraggeber) stärker eingebunden. Der Veranlasser sollte vor Aufnahme der Tätigkeiten erkunden, ob entsprechend der Bau- und Nutzungsgeschichte des Objekts Gefahrstoffe, insbesondere Asbest, vorhanden oder vermutet werden kann. Der nun verabschiedete Regierungsentwurf sieht nun für den Veranlasser nur noch eine Informationspflicht (Baujahr, Nutzungsgeschichte) gegenüber dem Auftragnehmer vor. Entgegen den Argumenten und Forderungen des Handwerks liegt nun die Erkundungspflicht vollständig im Bereich des Auftragnehmers (Handwerker). Dieser muss nun ggf. Erprobungen durchführen, wenn die vom Veranlasser zur Verfügung gestellten Informationen für den Auftraggeber nicht ausreichend sind bzw. Gefahrstoffe (z.B. Asbest) für die Beschäftigten nicht auszuschließen sind. Eine zentrale Forderung des Handwerks ist, dass die Erkundungspflichten zurück auf die Auftraggeber übertragen werden. Diese Änderung ist aus Sicht des Arbeitsschutzes von großer Bedeutung. Nur wenn wir als Auftragnehmer und Planer bereits bei der Beauftragung und vor Beginn der Arbeiten umfassend über mögliche Gefahrstoffe informiert sind, können wir entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten, um die Gesundheit unserer Beschäftigten auf den Baustellen zu gewährleisten. Ein weiterer Punkt, den wir nicht aus den Augen verlieren dürfen, betrifft die Kalkulation der Angebote. Unsere Betriebe müssen ihre Kosten realistisch einschätzen können, und dazu gehört es, den erforderlichen Aufwand im Umgang mit Gefahrstoffen im Vorfeld richtig zu bewerten. Voraussetzung dafür ist eine Beprobung der betroffenen Materialien vor der Beauftragung, deren Organisation unserer Meinung nach zwingend in die Verantwortung des Bauherrn fallen sollte. Hier muss aus unserer Sicht dringend nachgebessert werden. Der Entwurf befindet sich nun zur weiteren Stellungnahme im Bundesrat. Die 16 Bundesländer prüfen in ihren Arbeits- und Sozialministerien nun ebenfalls den Entwurf der Bundesregierung und beraten in Fachausschüssen über den Regierungsentwurf. Der Bundesrat kann zu dem Gesetzentwurf im Rahmen des ersten Durchgangs eine Stellungnahme abgeben, die mit dem Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet wird. Wir haben die Länder dazu aufgefordert, sich im zustimmungspflichtigen Bundesrat dafür einzusetzen. Neben der aktuellen Gesetzgebung zur Gefahrstoffverordnung unterstützen unsere Bedenken auch die Diskussion zur Evaluierung der Meisterpflicht. Durch den Druck aus dem Handwerk sind im Bundesrat Änderungsanträge gestellt worden, die in der kommenden Woche beraten werden.
Ralf Vowinkel Präsident des Zentralverband Raum und Ausstattung
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