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Zentralverband Raum und Ausstattung
News 10/2024 Nr. 2
 
 

Termine

15. & 16. November 2024
Deutsche Meisterschaft im Raumausstatter- und Sattler-Handwerk – German Craft Skills, Dresden

22. & 23 November 2024
ZVR-Mitgliederversammlung mit Neuwahlen Präsidium und Ausschüsse

23. November 2024
75-Jahr-Feier ZVR
Obermeistertag inkl. Fachtagung

14. Januar 2025
Termin der Gesellenprüfung im Winter

14. - 17. Januar 2025
Heimtextil, Messe Frankfurt a. M.

6. & 7. Mai 2025
Termin der schriftlichen Gesellenprüfung
 
 
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Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Das Bundeskabinett hat am 21. August 2024 den Regierungsentwurf zur Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Dieser Entwurf sieht eine Asbest-Erkundungspflicht vor, die im Vergleich zu den bisherigen Entwürfen eine entscheidende Änderung vorsieht. In den bisherigen Entwürfen wurde der Veranlasser (Auftraggeber) stärker eingebunden. Der Veranlasser sollte vor Aufnahme der Tätigkeiten erkunden, ob entsprechend der Bau- und Nutzungsgeschichte des Objekts Gefahrstoffe, insbesondere Asbest, vorhanden oder vermutet werden kann. Der nun verabschiedete Regierungsentwurf sieht nun für den Veranlasser nur noch eine Informationspflicht (Baujahr, Nutzungsgeschichte) gegenüber dem Auftragnehmer vor. Entgegen den Argumenten und Forderungen des Handwerks liegt nun die Erkundungspflicht vollständig im Bereich des Auftragnehmers (Handwerker). Dieser muss nun ggf. Erprobungen durchführen, wenn die vom Veranlasser zur Verfügung gestellten Informationen für den Auftraggeber nicht ausreichend sind bzw. Gefahrstoffe (z.B. Asbest) für die Beschäftigten nicht auszuschließen sind.

Eine zentrale Forderung des Handwerks ist, dass die Erkundungspflichten zurück auf die Auftraggeber übertragen werden. 

Diese Änderung ist aus Sicht des Arbeitsschutzes von großer Bedeutung. Nur wenn wir als Auftragnehmer und Planer bereits bei der Beauftragung und vor Beginn der Arbeiten umfassend über mögliche Gefahrstoffe informiert sind, können wir entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten, um die Gesundheit unserer Beschäftigten auf den Baustellen zu gewährleisten.

Ein weiterer Punkt, den wir nicht aus den Augen verlieren dürfen, betrifft die Kalkulation der Angebote. Unsere Betriebe müssen ihre Kosten realistisch einschätzen können, und dazu gehört es, den erforderlichen Aufwand im Umgang mit Gefahrstoffen im Vorfeld richtig zu bewerten. Voraussetzung dafür ist eine Beprobung der betroffenen Materialien vor der Beauftragung, deren Organisation unserer Meinung nach zwingend in die Verantwortung des Bauherrn fallen sollte.

Hier muss aus unserer Sicht dringend nachgebessert werden. Der Entwurf befindet sich nun zur weiteren Stellungnahme im Bundesrat. Die 16 Bundesländer prüfen in ihren Arbeits- und Sozialministerien nun ebenfalls den Entwurf der Bundesregierung und beraten in Fachausschüssen über den Regierungsentwurf. Der Bundesrat kann zu dem Gesetzentwurf im Rahmen des ersten Durchgangs eine Stellungnahme abgeben, die mit dem Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet wird. 

Wir haben die Länder dazu aufgefordert, sich im zustimmungspflichtigen Bundesrat dafür einzusetzen. Neben der aktuellen Gesetzgebung zur Gefahrstoffverordnung unterstützen unsere Bedenken auch die Diskussion zur Evaluierung der Meisterpflicht.
Durch den Druck aus dem Handwerk sind im Bundesrat Änderungsanträge gestellt worden, die in der kommenden Woche beraten werden.

Ralf Vowinkel 
Präsident des Zentralverband Raum und Ausstattung

 
 
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SÜDBUND öffnete die Türen für die Wohntage im Herbst/Winter 2024

Inzwischen haben sich die SÜDBUND Wohntage zu einem Branchentreffen etabliert. So zog es am 25. und 26. September 2024 mehr als 1.500 Besucher nach Backnang zu der überregional bekannten Fachmesse für Raumausstattung. Beim Südbund treffen gut besuchte Messetage auf eine entspannte Atmosphäre. 113 Aussteller informierten an beiden Tagen die Fachbesucher über Neuheiten, Produkte, Dienstleistungen und Trends.

 
 
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Online Raumausstatterstammtisch

Ende September fand erneut der Raumausstatterstammtisch im Online-Format statt. In geselliger Runde wurde über die Gefahrstoffverordnung, den Umgang mit Asbest und die wirtschaftliche Lage gesprochen. Weiter standen die Themen Ausbildung und Berufsschule, im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten in Hinblick auf das Fachbuch und den Problemen zwischen Berufsschule und den Betrieben, im Fokus. Auch die "Abzocke" durch falsche Polsterbetriebe hält den ZVR durch ein anhaltend hohes Aufkommen von Beschwerden weiter in Atem. Nicht zuletzt wurde über die Schnittstelle Fußboden mit Merk- und Hinweisblättern im Bereich Fußboden gesprochen.
Gemeinsam war man sich einig, das Format weiter fortzusetzen, um so regelmäßig im Austausch zu bleiben.

 
 
  orange and gray pagoda von Tom Vining (https://unsplash.com/@tomvining)

12-Tage Japan Rundreise
Mit EXPO Weltausstellung Osaka und Kirschblüte (Osterferien 2025)

Über den Geschäftsstellenverbund gibt es eine weitere unvergessliche Handwerker-Reise. Erkunden Sie die japanische Hauptstadt Tokio mit Stadtrundfahrt und Besichtigungen verschiedener Sehenswürdigkeiten. Der Fuji, genau wie der Tagesausflug zu den Tempeln von Nikko und Hiroshima, aber auch Kyoto & die Expo in Osaka gehören zu den Highlights der Reise.

Bildquelle: Unsplash.com

 
 
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Zentralverband Raum und Ausstattung freut sich auf die Messe Heimtextil 2025

Mehr.Wert Programm für Handwerker

Vom 14. – 17. Januar 2025 findet auf dem Messegelände der Messe Frankfurt die Leitmesse Heimtextil statt. Wie schon in den vergangenen Jahren, wird auch der Zentralverband Raum und Ausstattung mit einem Stand vor Ort sein um Mitgliedern, Interessenten, Berufs- und Meisterschülern eine Anlaufstelle für Fragen und Austausch zu sein. Selbstverständlich planen ein spannenden Programm für die Besucher des ZVR Standes.  Für die Raumausstatter und Sattler sind über das Mehr.Wert Programm auch für die Heimtextil 2025 wieder Tickets kostenlos erhältlich.

 
 
  brown wooden tool on white surface von Tingey Injury Law Firm (https://unsplash.com/@tingeyinjurylawfirm)

Klarheit bei der Nutzung einer Fototapete im Internet - BGH fällt Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 11. September 2024 in mehreren Urteilen entschieden, dass die Nutzung von Abbildungen einer Fototapete im Internet keine Verletzung von Urheberrechten darstellt. Konkret ging es um die Frage, ob Fotografien, die auf solchen Tapeten abgedruckt sind, ohne Zustimmung des Urhebers online gezeigt werden dürfen.

Bildquelle: Unsplash.com

 
 
  three men and laughing two women walking side by side von Eliott Reyna (https://unsplash.com/@eliottreyna)

Fachkräftenachwuchs sichern: Potenziale fördern mit der Einstiegsqualifizierung (EQ)

Dieser Tage haben Betriebe zunehmend Schwierigkeiten, ihren Fachkräftenachwuchs zu sichern. Insbesondere Lern- und Sprachdefizite bei Ausbildungsinteressierten sind eine wachsende Herausforderung für den Ausbildungserfolg.

Bildquelle: Unsplash.com

 
 
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Die SIGNAL IDUNA GRUPPE – Kooperationspartner des Zentralverbandes Raum und Ausstattung – informiert:

Einfach und flexibel – Die Kfz-Flottenversicherung der SIGNAL IDUNA

Fuhrpark richtig versichern

Wer zum 1. Januar 2025 seinen Kraftfahrtversicherer wechseln möchte, muss seinen laufenden Vertrag bis zum 30.November 2024 gekündigt haben. Mit dem Kleinflottenmodell der SIGNAL IDUNA steht für Gewerbekunden im Handwerk eine attraktive Option zur Verfügung.

Kleinflottenmodell für das Handwerk

Das Kleinflottenmodell richtet sich an Betriebe, deren Fuhrpark drei bis neun Fahrzeuge umfasst. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem für Pkw, Lieferwagen, Lkw, Verkaufsfahrzeuge, aber auch für Arbeitsmaschinen.

Versicherungsschutz bei Eigenschäden

Der Versicherungsschutz greift bei Eigenschäden, sogar auf dem eigenen Grundstück und bei BBB-Schäden.

Beide Leistungen sind in der Regel bei vergleichbaren Versicherungen ausgeschlossen oder nur gegen einen hohen Aufpreis versicherbar. „BBB-Schäden“ steht dabei für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Ebenfalls enthalten ist für alle Fahrzeuge eine 12-monatige Neu- oder Kaufwertentschädigung.

Weitere Informationen zur Kfz-Flottenversicherung, zur SIGNAL IDUNA Gruppe sowie zu individuellen Absicherungs- und Vorsorgelösungen für Sie, Ihre Familie sowie Ihre Betriebsangehörigen erhalten Sie bei Ihren Ansprechpartnern für den Zentralverband Raum und Ausstattung.

Schicken Sie bitte einfach eine E-Mail an handwerk@signal-iduna.de.

 
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Genderhinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern das generische Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung für alle Geschlechter. Die verkürzte Form hat nur redaktionelle Gründe und enthält keine Wertung.