Zentralverband Raum und Ausstattung
News 10/2022
 
 

Termine

Erstunterweisung für Azubi
04.10.2022 / 13:30 – 17:00 Uhr / Präsenztermin Heilbronn
Ferdinand-Braun-Str. 26, Haus für Recht und Handwerk
Anmeldung: https://eveeno.com/azubi_erstunterweisung_heilbronn

06.10.2022 / 08:30 – 12:00 Uhr / Termin virtuell MS Teams
Einladungslink wird nach Anmeldung zugesandt
Anmeldung: https://eveeno.com/azubi_erstunterweisung_online

Landesverbandstag Baden-Württemberg
14. & 15.10.2022, Herrenberg (bei Walter Knoll)

ZVR Mitgliederversammlung Herbst
21. & 22.10.2022, Hamburg

Praktischer Leistungswettbewerb des Raumausstatter- und Sattler-Handwerks
11. & 12.11.2022, Stuttgart

 
 
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"Handwerk trifft Politik"

Unter diesem Motto veranstaltete am 22. September 2022 der ZDH in Berlin seinen „Abend der Begegnung“, zu dem auch ZVR-Präsident Ralf Vowinkel zu Gast war.

Der traditionelle Austausch zwischen Politik und Handwerk war geprägt von der zunehmenden Verunsicherung der Gewerke. Bereits im Vorfeld der Veranstaltung traf sich die Bundesvereinigung Bauwirtschaft und sprach über die aktuellen Herausforderungen der Gewerke.

 
 
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Neuigkeiten aus dem Geschäftsstellenteam des ZVR

Veränderung auf Zeit

Mit der Wahl des neuen Vorstandes des Zentralverbandes Raum und Ausstattung (ZVR) im September 2020 hat der Geschäftsstellenverbund „Handwerk Heilbronn“, zunächst kommissarisch, seit Sommer 2021 dann dauerhaft, die Geschäftsbesorgung für den ZVR übernommen. Die
Geschäftsstelle des ZVR wird seitdem von Kristina Buschauer geleitet. Ab Oktober 2022 verabschiedet sich Kristina Buschauer nun vorübergehend in die Elternzeit.
Während ihrer Pause übernehmen Anja Beck und Sandro Schreiter, Mitarbeiter:innen des Teams „Handwerk Heilbronn“, ihre Aufgaben im Tandem.
„Wir möchten uns bei Kristina Buschauer für ihr großes Engagement für das Raumausstatter- und Sattlerhandwerk und die sehr gute Zusammenarbeit in den vergangenen zwei Jahren bedanken – wir freuen uns auf ihren Wiedereinstieg.“, so Ralf Vowinkel, Präsident ZVR, „Anja Beck, Sandro Schreiter und Annika Tiebel-Faßbender, die seit März 2022 für uns als Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Wissenstransfer tätig ist, heißen wir hiermit offiziell herzlich willkommen im Team und freuen uns auf die Zusammenarbeit!“.

 
 
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Minijobs und Übergangsbereich

Bei Minijobs gilt ab 1. Oktober 2022 eine neue Entgeltgrenze, die sich aus einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden und dem gesetzlichen Mindestlohn (ab Oktober 2022: 12 € pro Stunde) ergibt. Sie beträgt seit dem 1.10.2022 520 € monatlich und steigt mit jeder Anpassung des gesetzlichen
Mindestlohns an. Vor dem Hintergrund dieser Neuregelungen im Bereich der Minijobs und des Übergangsbereichs (Midijobs) erhalten Sie anbei den Informations-Flyer des ZDH.
Darin werden z. B. die Neuregelungen zur dynamisierten Entgeltgrenze bei Minijobs und die geänderten Voraussetzungen für ein nur gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten der
Geringfügigkeitsgrenze erläutert.

 
 
  analog clock at 12 am von Djim Loic (https://unsplash.com/@loic)

Verpflichtung der Arbeitgeber zur Arbeitszeiterfassung

Wenngleich Einzelheiten noch auf sich warten lassen, bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem Grundsatz-Urteil (1ARB 22/21) am 13.09.22, dass Arbeitgebende verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Ob digital oder manuell, ist noch dem Unternehmen überlassen.
Der ZVR wird Sie an dieser Stelle über weitere Regelungen auf dem Laufenden halten.

 
 
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ZDH informiert: Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung veröffentlicht

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist veröffentlicht worden und trat wie geplant am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Einzige Änderung im Vergleich zur verabschiedeten Textversion im Bundeskabinett ist, dass sie nun einen allgemeinen Verweis auf die Berücksichtigung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel enthält. Eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, die die jetzt in Kraft tretende SARSCoV- 2-Arbeitsschutzverordnung konkretisieren soll, wird derzeit im zuständigen Gremium des Arbeitsstättenausschusses (ASTA) erarbeitet. Sobald uns diese vorliegt, werden wir Sie informieren.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat FAQ zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung online gestellt.

 
 
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Außerordentliche Ehrungen

Silberne Ehrennadeln

Matthias Ruoff erhielt die Silberne Ehrennadel des Raumausstatter- und Sattler-Handwerks für seine 12-jährige Tätigkeit als Obermeister der Innung Freudenstadt.

Er war aber nicht der Einzige, der eine silberne Ehrennadel erhielt.

 
 
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Einladung zur Landesverbandstagung
des Raumausstatter- und Sattlerhandwerks
Baden-Württemberg in Herrenberg

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
sehr geehrte Gäste und Interessierte,

wir laden Sie sehr herzlich zu unserer Landesverbandstagung am 14. und 15. Oktober 2022 nach Herrenberg ein.
Nach zweijähriger Pause freuen wir uns, Ihnen in diesem Jahr unter anderem einen Einblick in die Walter Knoll AG & Co. KG anbieten zu können.
Walter Knoll ist ein weltweit agierender Möbelproduzent. Die Möbel von Walter Knoll erfüllen seit über 150 Jahren Wünsche nach Lebensqualität mit zeitloser Ästhetik, zum Wohnen, Arbeiten und für öffentliche Räume.
Wir erhalten im Rahmen unserer Tagung am Freitag einen exklusiven Einblick in die handwerkliche Polstermöbelproduktion und in den Showroom, in dem ganzheitliche Raumgestaltungen in Perfektion dargestellt werden.
Die kulinarische Abendveranstaltung und interessante Impulsvorträge am Samstag runden das Tagungsprogramm ab.
Nähere Informationen sowie das Rückmeldeformular (Stichtag: 07.10.2022) entnehmen Sie bitte der Anlage.

Wir freuen uns, Sie wiederzusehen!

Dieter Eckert
Landesinnungsmeister

Andreas Schremmer
Geschäftsführer

 
 
  FHR

FHR engagiert sich im Bereich der Betriebsnachfolge

Als Marketing- und Einkaufskooperation bietet der FHR seinen Partnern seit über 40 Jahren umfangreiche Leistungen zur optimalen und erfolgreichen Platzierung am Markt an. Dazu gehört u.a. auch eine sehr umfängliche Betriebsberatung welche nicht nur auf betriebswirtschaftliche Belange
des Unternehmens ausgerichtet ist. Es handelt sich bei unseren FHR-Partnern vorrangig um Familienunternehmen, die auch im Komplex der „weichen“ Faktoren eine breite Unterstützung durch den FHR erfahren. Familienbetriebe bilden als „Kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) für die Beschäftigung in Deutschland eine wichtige Rolle in unserer Branche und gelten somit auch weitreichend als tragende Säule unserer Wirtschaft.

 
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