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Termine
Teppichausstellung "Mit den Füßen sehen" 27. Februar - 22. Mai 2022, Burgrieden-Rot Informationen zur Ausstellung finden Sie unter https://www.villa-rot.de/de/
Branchenbeiratssitzung ZVR 6. April 2022
Bundesweiter Girls‘/Boys‘ Day – Mädchen/Jungen-Zukunftstag 28. April 2022
Mitgliederversammlung ZVR 20. & 21. Mai 2022, Heilbronn
Münchner Stoff Frühling 12. – 15. Mai 2022, München Heimtextil Summer Special 21. – 24. Juni 2022, Frankfurt
Verbands-Landes-MV LIV-Hessen 2022 25. Juni 2022, Bergstraße
International Handwerksmesse (IHM) 06. - 10. Juli 2022, München Alle Informationen zur Messe finden Sie unter https://www.ihm.de/
Vollversammlung ZDH / DHKT 7. Juli 2022, auf der Internationalen Handwerksmesse in München
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Berufsbildungsausschuss (BBA) tagt zu Neuaufstellung der Ausbildungsverordnung
Am 17. und 18. März 2022 hat der BBA sich in Frankfurt a. M. zusammengefunden. Themen der Sitzung waren unter anderem die Sondergenehmigung HWO § 8, Abstimmungen zur Ausbildungsverordnung und zum Rahmenlehrplan sowie die Planung des Praktischen Leistungswettbewerbs (PLW), der dieses Jahr vom 10. bis 12. November in Stuttgart stattfinden wird.
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Aus Zufall zum Traumberuf
Karin Keßler ist die Bundessiegerin der Raumausstatter des vergangenen PLW 2021. Der ZVR ist noch immer stolz auf eine solch tolle Leistung des Handwerksnachwuchses. In ihrem Beitrag schreibt Karin Keßler über ihren Werdegang und Zukunftswünsche.
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Möglichkeit zur Beschäftigung von Geflüchteten aus der Ukraine
Der Krieg in der Ukraine führt weiterhin zu einem enormen Zustrom von Geflüchteten in die Europäische Union (EU) und nach Deutschland. Um diese Menschen zu schützen, hat die EU die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Nach den Vorgaben dieser Richtlinie können EU-Mitgliedstaaten Geflüchteten sofortigen humanitären Schutz für zunächst ein Jahr, verlängerbar auf bis zu maximal drei Jahre, gewähren. Somit haben ukrainische Geflüchtete direkten Zugang zum deutschen Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
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ZDH informiert zu Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung
Die Bundesregierung hat am 16. März 2022 eine Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die am 20. März 2022 in Kraft tritt und befristet bis zum 25. Mai 2022 gelten soll. Weitere Informationen finden Sie im angehangenen PDF oder auf der Homepage des ZDH.
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Synopse zu aktuellen Corona-Landesregelungen für Betriebe
Der ZDH informiert in den beigefügten Dokumenten: die BDA hat eine Synopse zu den aktuellen Coronaregelungen der Länder zur Verfügung gestellt.
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Ergebnis des Koalitionsausschuss zum sog. II. Entlastungspaket
Im Anhang erhalten Sie das Ergebnis des Koalitionsvertrages der Ampelkoalition. Auf folgende Punkte konnten sich die Parteien einigen: einmalige Energiepreispauschale von 300,00 Euro für alle Bürgerinnen und Bürger, Spritpreissenkung für drei Monate (Benzin 30 Cent / Diesel 14 Cent), ÖPNV-Verbilligungen (90 Tage für 9 Euro pro Monat), Einmalbonus für Familien zu 100,00 Euro pro Kind sowie eine Einmalzahlung von 100,00 Euro für Sozialleistungsempfänger:innen. Die Energiepreispauschale soll bei Arbeitnehmer:innen als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt werden. Hierbei soll die Auszahlung durch den Arbeitgeber erfolgen und der Einkommensteuer unterliegen. Wie die Unternehmen dies gegenüber dem Staat abrechnen sollen, bliebt jedoch offen.
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