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Transparenzregister
Wichtig: GmbHs müssen sich bis 30.06.2022 eingetragen haben
Das Transparenzregister ist ein Verzeichnis, in das wirtschaftlich Berechtigte per elektronischer Meldung einzutragen sind. Hierzu verpflichtet sind alle in Deutschland registereingetragenen Rechtseinheiten, zu denen auch GmbHs zählen. Zweck dieses Registers ist es, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierungen zu verhindern. Als wirtschaftlich Berechtigter wird betrachtet, wer 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Spätestens bis zum 30.06.2022 müssen diese wirtschaftlich Berechtigten eingetragen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Transparenzregisters oder beim Handwerksblatt.
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